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Mitgliedsantrag
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Ihr
Beitritt zur Vita plus ganz leicht gemacht. Antrag am Bildschirm
ausfüllen, ausdrucken und uns zusenden, den Rest erledigen wir für Sie.
Bitte Unterschrift nicht vergessen!
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Kostenfreie
Familienversicherung |
Familienversichert können
der Ehegatte/Lebenspartner und die Kinder sein. Leider geht es
jedoch nicht ganz ohne Formalitäten. Deshalb müssen die
familienversicherten Angehörigen bei uns angemeldet
werden.
Für die Meldung verwenden Sie bitte diesen Vordruck. |
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Antrag
auf Haushaltshilfe
Ist einem
Versicherten die
Weiterführung seines Haushalts nicht möglich (wegen einer stationären Krankenhausbehandlung,
einer ambulanten Vorsorgeleistung, einer stationären Vorsorge-
oder Rehabilitationsleistung, der Inanspruchnahme von
häuslicher Krankenpflege anstelle einer stationären
Krankenhausbehandlung oder einer schweren Erkrankung), übernehmen wir
in angemessenem Umfang die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Voraussetzung ist jedoch, dass im Haushalt ein Kind unter 12
Jahren lebt oder das
behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung ist
ferner, dass keine andere im Haushalt lebende Person den
Haushalt weiterführen kann. Haushaltshilfe kommt auch in
Betracht, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen
Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist. Wenn Sie
Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, verwenden Sie bitte
diesen Vordruck.
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Antrag
auf teilweise Befreiung von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen
Evtl.
ist eine teilweise Befreiung von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen
bei Ihnen möglich, wenn Sie durch Zuzahlungen oder
Eigenbeteiligungen finanziell überfordert sind. Dies ist dann
der Fall, wenn die Zuzahlungen bzw. Eigenbeteiligungen eine individuelle
Belastungsgrenze überschreiten. Ein Teil Ihrer Zuzahlungen oder
Eigenbeteiligungen wird Ihnen dann zurück erstattet. Für
chronisch Kranke, die wegen derselben Krankheit bereits ein Jahr
lang in Dauerbehandlung sind und die ein Kalenderjahr lang
Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1% ihrer (Familien-)Bruttoeinnahmen
geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen zu diesen Leistungen
für die weitere Dauer der Behandlung ganz. Zur Prüfung, ob bei
Ihnen die Voraussetzungen für eine teilweise Befreiung
vorliegen, benötigen wir diesen Antrag, dem Sie bitte
Einkommens- und Zuzahlungsnachweise beifügen. |
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Antrag
auf vollständige Befreiung von Eigenbeteiligungen bei der
Versorgung mit Zahnersatz
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Der Gesetzgeber sieht beim
Zahnersatz Eigenbeteiligungen vor. Versicherte, die
dadurch unzumutbar belastet werden, können sich von diesen Eigenbeteiligungen vollständig befreien zu
lassen. Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn die (Familien-)Bruttoeinnahmen
unter einer bestimmten Grenze liegen. Damit wir feststellen
können, ob Sie die Voraussetzungen für eine vollständige
Befreiung erfüllen, benötigen wir diesen Antragsvordruck. |
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Antrag
auf eine stationäre Kur
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Nicht immer reichen ambulante Vorsorgeleistungen
oder ambulante Rehabilitation aus, die angestrebten Ziele (z.B.
Besserung der Gesundheit, Beseitigung der Krankheitsfolgen) zu
erreichen. Auch Mütter können Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen in speziellen Einrichtungen erhalten.
Dabei sind auch sog. Mutter-Kind-Maßnahmen möglich. Wenn Sie
eine stationäre Vorsorge- oder eine stationäre
Rehabilitationsleistung beantragen möchten, füllen Sie bitte
den Antragsvordruck aus. Außerdem
lassen Sie den weiteren Vordruck „Ärztliche
Bescheinigung für eine stationäre Vorsorge-/ Rehabili-
tationsleistung“ von Ihrem behandelnden Arzt
ausfüllen und reichen diesen zusammen mit Ihrem Antrag bei uns
ein. |
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Antrag
auf eine ambulante Kur
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Eine ambulante Vorsorgeleistung dient vorrangig der
Vorsorge und der Sicherung der Gesundheit. Sie kann aber auch
geeignet ein, um eine Krankheit zu heilen oder den
Gesundheitszustand zu verbessern bzw. zu stabilisieren. Das
Gleiche gilt, wenn es darum geht, die Verschlimmerung einer
Krankheit zu verhindern. Auch bei Kindern kann eine
Vorsorgeleistung sinnvoll sein, wenn die normale Entwicklung des
Kindes gefährdet ist, mit einer Vorsorgeleistung aber gegen
gewirkt werden könnte. Wenn Sie eine ambulante Vorsorgeleistung
beantragen möchten, füllen Sie bitte den Antragsvordruck aus.
Außerdem lassen
Sie den weiteren Vordruck „Anregung einer ambulanten
Vorsorgeleis- tung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V“ von Ihrem behandelnden
Arzt ausfüllen und reichen diesen zusammen mit Ihrem Antrag bei
uns ein. |
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Antrag
auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen Erkrankung ihres Kindes
der Arbeit fernbleiben müssen. Für die Antragstellung benutzen
Sie bitte diesen Vordruck, den Sie zusammen mit einer ärztlichen
Bescheinigung und einer Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers
bei uns einreichen.
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Antrag
auf Leistungen der Pflegeversicherung
Bürokratie ist zwar nicht unsere Sache, doch ohne
Leistungsantrag geht es auch in der Pflegeversicherung
nicht. Im Rahmen der Leistungen bei häuslicher Pflege
können Sie die Pflege-Sachleistung, Pflegegeld für
eine selbst beschaffte Pflegehilfe oder eine Kombination
aus diesen beiden Leistungen beantragen. Ferner können
Sie mit diesem Vordruck Leistungen bei stationärer
Pflege in einem Pflegeheim oder in einer Einrichtung der
Behindertenhilfe beantragen. |
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Antrag
auf Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege als vorübergehende vollstationäre
Betreuung in einem Pflegeheim kommt insbesondere
für eine Übergangszeit im Anschluss an eine
stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen in
Betracht, damit Angehörige sich und das
häusliche Umfeld auf die neue Situation
vorbereiten können. Ein Anspruch auf
Kurzzeitpflege kann auch gegeben sein,
wenn die Pflege im Haushalt vorübergehend nicht
möglich (z.B. wegen Erkrankung der
Pflegeperson) oder aber nicht ausreichend (z.B.
wegen kurzfristiger erheblicher Verschlimmerung
der Pflegebedürftigkeit) ist. Für die
Beantragung von Kurzzeitpflege benutzen Sie
bitte diesen Vordruck. |
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Antrag
auf teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege wird in Tages- oder
Nachtpflegeeinrichtungen durchgeführt.
Anspruch auf teilstationäre Pflege
besteht, wenn häusliche Pflege nicht in
ausreichendem Umfang sichergestellt
werden kann (z.B. wegen einer
kurzfristigen Verschlimmerung der
Pflegebedürftigkeit) oder wenn
teilstationäre Pflege zur Ergänzung
oder Stärkung der häuslichen Pflege
erforderlich ist (z.B. wegen einer
beabsichtigten teilweisen Entlastung der
Pflegeperson oder wegen einer nur für
einige Stunden
notwendigen ständigen Beaufsichtigung).
Dieser Vordruck erleichtert Ihnen die
Antragstellung.
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Antrag
auf Verhinderungspflege
Ist die ehrenamtliche Pflegekraft z.B. wegen
Krankheit oder Urlaub
daran gehindert, die
häusliche Pflege des
Pflegebedürftigen
durchzuführen, kann
Ersatzpflege beansprucht
werden. Zur Beantragung
steht dieser Vordruck
zur Verfügung. |
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Pflegetagebuch
Das Pflegetagebuch stellt einen Nachweis
über
den
pflegerischen
Tagesablauf
des
Pflegebedürftigen
dar.
Empfehlenswert
ist die
Führung
des
Pflegetage-
buchs
insbesondere
zwischen
der
Antragstellung
auf
Leistungen
der
Pflegeversicherung
und der
Begutachtung
durch
den
Medizinischen
Dienst,
weil die
Aufzeichnungen
sachdienliche
Informationen
zur
individuellen
Pflegesituation
des
Antragstellers
darstellen.
Auch vor
Wiederholungs-
oder
Folgebegutachtungen
ist die
Führung
eines
Pflegetagebuchs
hilfreich. |
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Einzugsermächtigung
Einfacher
geht es nicht ! Mit der Einzugsermächtigung verpassen Sie
keinen Fälligkeitstermin für die Beiträge. Wir stellen
sicher, dass die Beiträge immer rechtzeitig direkt von
Ihrem Konto abgebucht werden. Bitte vergessen Sie die
Unterschrift nicht!
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Antrag
auf
eine
freiwillige
Krankenversicherung
Sie
scheiden
aus
der
Versicherungspflicht
aus
(z.B.
weil
das
Beschäftigungsverhältnis
endet),
sie
nehmen
eine
versicherungsfreie
Beschäftigung
auf
oder
die
Voraussetzungen
für
die
Familienversicherung
liegen
nicht
mehr
vor?
Da
ist
es
gut
zu
wissen,
dass
die
Mitgliedschaft
auch
freiwillig
fortgesetzt
werden
kann.
Mit
diesem
Vordruck
können
Sie
uns
die
hierfür
erforderlichen
Informationen
(z.B.
über
Vorversicherungszeiten)
problemlos
mitteilen.
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Antrag
auf
Elternzeit
bei
Ihrem
Arbeitgeber
Eltern
haben
grundsätzlich
einen
Anspruch
auf
Elternzeit,
wenn
sie
mit
dem
Kind
im
selben
Haushalt
leben
und
sie
das
Kind
selbst
betreuen.
Für
die
Planungen
des
Arbeitgebers
ist
es
dabei
unerlässlich,
die
Absichten
seines
Arbeitnehmers
frühzeitig
zu
erfahren
(etwa
wegen
Einstellung
einer
Ersatzkraft).
Die
Elternzeit
ist
deshalb
beim
Arbeitgeber
rechtzeitig
anzuzeigen
bzw.
zu
beantragen.
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Anfrage
über
Einkommensverhältnisse
Die
Durchführung
der
beitragsfreien
Familienversicherung
ist
in
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
u.a.
von
den
Einkommensverhältnissen
abhängig.
In
der
freiwilligen
Versicherung
passen
wir
die
Beiträge
Ihren
individuellen
Einkünften
regelmäßig
an.
Damit
wir
Ihre
Kranken-
und
Pflegeversicherung
korrekt
durchführen
und
unnötige
Beitragskorrekturen
vermeiden
können,
benötigen
wir
zu
Ihren
Einkommensverhältnissen
entsprechende
Informationen.
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